Was bedeutet "in Ausbildung unter Supervision"?

Die Ausbildung zum/zur Psychotherapeut*In ist seit 1990 in Österreich detailliert im Psychotherapiegesetz geregelt und vorgeschrieben.

Je nach Institut und Methode dauert es zwischen 7 und 12 Jahren, bis die Eintragung in die Psychotherapeut*Innenliste des Ministeriums erfolgen kann. Erst dann darf die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut*In" geführt werden.

Schon einige Zeit vor dieser Eintragung darf und muss man längere Zeit als Therapeut*In tätig sein, um die vorgeschriebene Berufserfahrung zu erlangen.

 

Das ist ab Erteilung des Status "in Ausbildung unter Supervision" möglich. Dieser setzt voraus, dass ich zahlreiche praktische Arbeitsstunden in psychosozialen und klinischen Einrichtungen absolviert habe und wird ebenso vom Ministerium bzw. den Ausbildungseinrichtungen überprüft und zuerkannt.

 

Ich werde während der Zeit als "Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision" von erfahrenen Psychotherapeut*Innen begleitet und beraten. Dies geschieht anonym und unter Einhaltung meiner Verschwiegenheitspflicht und ist ein Qualitätsmerkmal.

 

Da ich mich noch in Ausbildung befinde, kann mein Honorar nicht bei der Krankenkasse für einen Kostenzuschuss eingereicht werden. Das ist bereits bei der Höhe meines Honorars berücksichtigt.


Ihre Vorteile dieses Status sind:

  • geringere Kosten für eine Psychotherapie
  • laufende Reflexion und Kontrolle  des therapeutischen Prozesses durch anerkannte Supervisor*Innen, d.h. erfahrene Psychotherapeut*Innen, diese garantiert Ihnen die bestmögliche Behandlung am aktuellen Stand der Wissenschaft