Rahmenbedingungen

Absolute Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeut unterliege ich einer gesetzlich streng geregelten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet unter anderem, dass nicht nur Inhalte von Sitzungen, sondern auch die bloße Tatsache der Inanspruchnahme von Psychotherapie der Verschwiegenheit unterliegen.

Erstgespräch

Die erste Stunde dient einem ersten gegenseitigen Kennenlernen. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich mir anvertrauen und mit mir arbeiten möchten. Wenn wir beide damit einverstanden sind, miteinander zu arbeiten, klären wir in diesem Gespräch das Therapieziel, die Häufigkeit der Sitzungen, die Absageregelung und Urlaubsregelung. Außerdem legen wir gemeinsam einen ersten Zeitraum fest, in dem ich Sie begleiten soll (es haben sich 5-8 Termine bewährt).

Frequenz, Dauer und Kosten der Psychotherapie

Die meisten Therapien in der Integrativen Gestalttherapie finden regelmäßig einmal (in krisenhaften Situationen auch zweimal) pro Woche statt. Eine Einzeltherapieeinheit dauert 50 Minuten. Die Kosten für eine Einzeltherapieeinheit betragen EUR 70,-. Es ist keine Mehrwertsteuer zu bezahlen (§6 Abs.1 Z.19 UStG 1994). Das Honorar bezahlen Sie bitte am Ende der Stunde in bar – selbstverständlich erhalten Sie eine Honorarnote, üblicherweise als Sammelrechnung einmal im Quartal.

Ein Teil der angebotenen Stunden ist für Menschen in schwierigen Lebenssituationen in einer finanziell eingeschränkten Lage reserviert und wird günstiger angeboten.

Als „Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“ verrechne ich nicht mit der Krankenkasse. Das bedeutet für Sie, dass ich weder eine Diagnose stellen muss, noch Ihre Daten weiterleite. Selbstverständlich können Sie jedoch Ihre Therapie im Rahmen Ihrer Arbeitnehmer*Innenveranlagung steuerlich geltend machen.

Die Sitzungen finden ausschließlich zum vereinbarten Termin statt.

Sowohl über die Frequenz als auch über die Dauer einer Psychotherapie lassen sich keine allgemein gültigen Aussagen treffen. Sie kann sich auf wenige vereinbarte Sitzungen beschränken, oder auch eine langfristige Begleitung über Jahre darstellen. Die meisten Therapien dauern zwischen einem Jahr und drei Jahren.

Absageregelung

Sollten Sie einen mit mir vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, mir spätestens 24 Stunden zuvor telefonisch Bescheid zu geben. Andernfalls muss ich Ihnen das Honorar für den versäumten Termin in Rechnung stellen.