Die erste Stunde dient einem ersten gegenseitigen Kennenlernen. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, herauszufinden, ob Sie sich mir anvertrauen und mit mir arbeiten möchten. Wenn wir beide damit einverstanden sind, miteinander zu arbeiten, klären wir in diesem Gespräch das Therapieziel, die Häufigkeit der Sitzungen, die Absageregelung und Urlaubsregelung. Außerdem legen wir gemeinsam einen ersten Zeitraum fest, in dem ich Sie begleiten soll (es haben sich 5-8 Termine bewährt).
Als Psychotherapeut unterliege ich einer gesetzlich streng geregelten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Das bedeutet unter anderem, dass nicht nur Inhalte von Sitzungen, sondern auch die bloße Tatsache der Inanspruchnahme von Psychotherapie der Verschwiegenheit unterliegen.
Eine Therapieeinheit im Einzelsetting dauert 50 Minuten.
Unsere Sitzungen finden üblicherweise einmal (in krisenhaften Situationen auch zweimal) pro Woche oder alle 14 Tage statt.
Diese Regelmäßigkeit ist wichtig, um unsere Arbeitsbeziehung und den Therapieerfolg zu fördern.
Die mit Ihnen vereinbarten Termine sind ausschließlich für Sie reserviert. Daher müssen diese auch dann bezahlt werden, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden. Wenn Sie Ihren Termin rechtzeitig (spätestens 24 Stunden vorher) absagen, sind Sie von dieser Verpflichtung befreit.
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig zu unseren Terminen, da die Sitzungszeit bei Zuspätkommen leider nicht verlängert werden kann.